Verkürzte Konzessionslaufzeiten im Kraftfahrlinienverkehr zum Zwecke künftiger Linienbündelung |
Freitag, 10 September 2010 | |
von Arno Kahl Die verkürzte Erteilung von Kraftfahrlinienkonzessionen ist Voraussetzung für eine sachgerechte Bündelung von Linien und in der Folge für einen effizienten Einsatz öffentlicher Mittel im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Inwiefern die Erteilung von Konzessionen für weniger als die maximale Laufzeit von acht Jahren zulässig ist, wird in § 15 KflG nur unzureichend geregelt. Nach einem einschlägigen VwGH-Erkenntnis und zwei neueren UVS-Entscheidungen ist die Lage klarer und Linienbündelungen und in der Folge wettbewerbliche Ausschreibungen von Liniennetzen sind möglich. Weitere Links: Zur Entscheidung des UVS Steiermark Zur Entscheidung des UVS Salzburg
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Last Updated ( Donnerstag, 26 Mai 2011 ) |