Wenn auch die Wirklichkeit die Voraussetzung des Rechtes und der Boden ist, auf dem es sich fortwährend zu erproben hat, so ist es selbst doch rein idealer Natur; der Rechtssatz als solcher führt stets nur eine gedankliche Existenz.
Georg Jellinek
Allgemeine Staatslehre
Glossar
Glossar wichtiger juristischer Begriffe. Mit aktuellen Verweisen auf neue Rechtsprechung und Literatur.