VfGH: Streichung der Familienbeihilfe für Asylwerber ist unbedenklich |
Donnerstag, 10. Mai 2007 | |
Der VfGH hat nach Durchführung eines Vorverfahrens eine Beschwerde betreffend die 2006 eingeführte Streichung der Familienbeihilfe für Asylbewerber abgelehnt.
Früher hatten Ausländer Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie in Österreich länger als drei Monate beschäftigt waren. Diese Situation wurde durch das sog „Fremdenrechtspaket" (BGBl. I Nr. 100/2005) verschärft, nach dem Familienbeihilfe nur bei rechtmäßigen Aufenthalt gemäß dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (Asylstatus oder sog NAG-Karte) gewährt wird (vgl § 3 FLAG).
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Aktualisiert: ( Montag, 14. Mai 2007 ) |