Die Umstrukturierung der ÖBB aus der Sicht des Wettbewerbsrechts |
Montag, 12 November 2007 | |
von Arno Kahl Im Folgenden werden Unterlagen (Manuskript und Folien) zu einem Vortrag zur Verfügung gestellt, der am 22. April 2005 im Kreise des Arbeitsausschusses für Verkehrsrecht gehalten wurde.
Dieser Arbeitsausschuss, mittlerweile umbenannt in Arbeitskreis für Verkehrsrecht, ist im Schoße der Österreichischen Verkehrswissenschaftlichen Gesellschaft (ÖVG) eingerichtet, trifft mehrmals im Jahr in den Räumlichkeiten des Kuratoriums für Verkehrssicherheit zusammen und wird von o.Univ.-Prof. Dr. Harald Stolzlechner geleitet. APA/Der Standard online 11.10.2007 "Regulator: Doppelgleisigkeit in bisheriger ÖBB-Führung EU-rechtswidrig Bericht: "Keine Personalunion zwischen Holding-, Schwester- und Infrastrukturvorstand bzw. Aufsichtsrat" Wien - Die österreichische Schienenregulierungsbehörde Schienen Control GmbH (SCG) hat deutliche Kritik an Doppelfunktionen in der bisherigen ÖBB-Führung geübt. Die EU-Kommission habe strenge Regeln für Eisenbahn-Holding-Konstruktionen aufgestellt. Ein Punkt dabei sei ganz klar, dass es "keine Personalunion zwischen Holding-, Schwester- und Infrastrukturvorstand bzw. Aufsichtsrat" geben dürfe, heißt es in einem Bericht der Schienen Control GmbH, der diese Woche dem Verkehrsausschuss des Parlaments vorgelegt worden ist. Holding-Vorstand Erich Söllinger war bisher auch Finanz-Vorstand im Personen- und Güterverkehr. Konzernchef Martin Huber sitzt gleichzeitig im Aufsichtsrat der ÖBB Infrastruktur Bau AG und der Infrastruktur Betrieb AG. Die ÖBB wollten zu der Kritik des Regulators nicht Stellung nehmen. Konzernsprecher Alfred Ruhaltinger verwies aber darauf, dass mit der laufenden Neuausschreibung der Vorstandsposten die Doppelgleisigkeiten zwischen Holding und Personen- und Güterverkehr auf Vorstandsebene beseitigt würden. (APA)" 1. Vortrag
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Last Updated ( Mittwoch, 14 November 2007 ) |