Rs Holböck: Neues vom EuGH zur Kapitalverkehrsfreiheit
Freitag, 8. Jun 2007

In der Rechtssache C-157/05 hat sich der EuGH mit der Frage befasst, ob Dividenden aus dem Nicht-EU-Ausland höher werden dürfen als solche aus dem Inland.

Artikel 56 EG-Vertrag verbietet alle Beschränkungen des Kapitalverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten der EG sowie zwischen diesen und Drittstaaten (in der fraglichen Rs ging es um Dividenden aus der Schweiz).

Der Schutzbereich der Norm umfasst etwa die Gewährung von Darlehen, die Gründung von Tochtergesellschaften und von Zweigniederlassungen sowie die Zahlung von Dividenden.

Der EuGH bejahte die Frage hinsichtlich einer diskriminierenden Regelung im österreichischen EStG. Danach gilt für einen Anteilseigner, der Dividenden von einer inländischen Gesellschaft bezieht, ein Steuersatz in Höhe der Hälfte des Durchschnittssteuersatzes, für einen Anteilseigner, der Dividenden von einer in einem Drittstaat ansässigen Gesellschaft bezieht, an der er zu zwei Dritteln beteiligt ist, dagegen der normale Einkommensteuersatz.
Diese Regelung hielt der EuGH aber nur deshalb für zulässig, da sie im Wesentlichen schon vor dem 31.12.1993 galt (s die Ausnahmebestimmung des Art 57 Abs 1 EGV).

Zum Urteil:
http://curia.europa.eu/jurisp/cgi-bin/form.pl?lang=de&newform=newform&Submit=Suchen&alljur=alljur&jurcdj=jurcdj&jurtpi=jurtpi&jurtfp=jurtfp&alldocrec=alldocrec&docj=docj&docor=docor&docop=docop&docav=docav&docsom=docsom&docinf=docinf&alldocnorec=alldocnorec&docnoj=docnoj&docnoor=docnoor&typeord=ALLTYP&allcommjo=allcommjo&affint=affint&affclose=affclose&numaff=&ddatefs=&mdatefs=&ydatefs=&ddatefe=&mdatefe=&ydatefe=&nomusuel=holb%C3%B6ck&domaine=&mots=&resmax=100

 

 

 

Aktualisiert: ( Freitag, 8. Jun 2007 )