Rs Holböck: Neues vom EuGH zur Kapitalverkehrsfreiheit |
Freitag, 8. Jun 2007 | |
In der Rechtssache C-157/05 hat sich der EuGH mit der Frage befasst, ob Dividenden aus dem Nicht-EU-Ausland höher werden dürfen als solche aus dem Inland. Artikel 56 EG-Vertrag verbietet alle Beschränkungen des Kapitalverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten der EG sowie zwischen diesen und Drittstaaten (in der fraglichen Rs ging es um Dividenden aus der Schweiz). Der Schutzbereich der Norm umfasst etwa die Gewährung von Darlehen, die Gründung von Tochtergesellschaften und von Zweigniederlassungen sowie die Zahlung von Dividenden.
Der EuGH bejahte die Frage hinsichtlich einer diskriminierenden Regelung im österreichischen EStG. Danach gilt für einen Anteilseigner, der Dividenden von einer inländischen Gesellschaft bezieht, ein Steuersatz in Höhe der Hälfte des Durchschnittssteuersatzes, für einen Anteilseigner, der Dividenden von einer in einem Drittstaat ansässigen Gesellschaft bezieht, an der er zu zwei Dritteln beteiligt ist, dagegen der normale Einkommensteuersatz.
|
|
Aktualisiert: ( Freitag, 8. Jun 2007 ) |