Anmerkungen zum aktuellen Verfassungsbegriff
Montag, 5. Jul 2010

von Arno Kahl und Thomas Müller

Das Verstehen geltenden Verfassungsrechts, das Erfassen seiner rechtlichen Problemstellungen und Lösungsansätze setzt ein Verständnis seines Gegenstandes, der Verfassung voraus. Damit ist eine Präzisierung des Verfassungsbegriffes und seiner Prämissen auch in rechtsdogmatischer Hinsicht unumgänglich. Der „Ideenmarkt" des Verfassungsbegriffs ist aber groß.

Die folgende Abhandlung beschäftigt sich mit den Grundfragen des modernen, rechtsdogmatisch verwertbaren Verfassungsbegriffs.

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Aktualisiert: ( Donnerstag, 26. Mai 2011 )