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Jeder juristische Begriff muß aber vor allem die von ihm zu ordnenden juristischen Tatsachen als Einheiten auffassen, da er nichts anderes als die Form der Synthese dieser Tatsachen ist. Das Eigentum, das Pfandrecht, die Obligation sind begriffliche Einheiten, die nur aus dem gegebenen Stoffe der juristischen Tatsachen gewonnen werden, aus denen sich wiederum sämtliche sie bildenden juristischen Tatsachen deduktiv als Konsequenzen ergeben müssen.

Georg Jellinek
Allgemeine Staatslehre
EuGH: Unionsrechtlicher Grundrechtsschutz gegen umgesetzte VN-Sanktionen bestätigt
Donnerstag, 1. Apr 2010
Der EuGH hat mit seiner Entscheidung in der Sache Kadi und Barakaat (verb Rs C-402/05 P und C-415/05, Slg 2008 I-0635) das Verhältnis des primären Unionsrechts zum Völkerrecht grundlegend klargestellt und zudem seine restriktive Praxis bei der Prüfung der Grundrechtskonformität von Sekundärrecht aufgegeben. Diese Entscheidungslinie wurde im Dezember vorigen Jahres bestätigt.
Aktualisiert: ( Freitag, 2. Apr 2010 )
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