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Wenn auch die Wirklichkeit die Voraussetzung des Rechtes und der Boden ist, auf dem es sich fortwährend zu erproben hat, so ist es selbst doch rein idealer Natur; der Rechtssatz als solcher führt stets nur eine gedankliche Existenz.

Georg Jellinek
Allgemeine Staatslehre
Vortrag: GewO-Novellen 2017
Montag, 30 Oktober 2017

Wichtige Neuerungen der Gewerberechtsnovellen 2017

Vortragende: Univ.-Prof. Dr. Harald Stolzlechner (Universität Salzburg); RA Dr. Wilhelm Bergthaler (Haslinger Nagele, Linz)

Zeit: 15.11.2017, 18:00-20:00 Uhr

Ort: Universität Salzburg, Rechtswissenschaftliche Fakultät, Churfürststraße 1, HS 207

 
Vortrag zum neuen Bundesvergabegesetz 2017
Sonntag, 01 Oktober 2017

 

Das neue BVergG 2017

Einleitende Worte: Univ.-Prof. Dr. Benjamin Kneihs, Leiter des Fachbereichs

Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht

Vortragende: Dr. Robert Berger (Land Salzburg); Dr. Jürgen Daichendt (Berger Daichendt Grobovschek Rechtsanwälte); Univ.-Prof. Dr. Thomas Müller, LL.M. (Universität Salzburg)

Zeit: 18.10.2017, 18:00-20:00 Uhr
Ort: Universität Salzburg, Rechtswissenschaftliche Fakultät, Churfürststraße 1, HS 213 Im Anschluss kleines Buffet 

 

Um Anmeldung wird gebeten unter:  This e-mail address is being protected from spam bots, you need JavaScript enabled to view it  

Last Updated ( Sonntag, 01 Oktober 2017 )
 
Reihe Masterthesen 2/2016: Ausnahmezustand
Sonntag, 06 November 2016

von Johannes Augustin

Angestoßen durch die frappierende Diskrepanz zwischen der politischen Bedeutung, die dem Ausnahmezustand gegenwärtig gewidmet wird, einerseits und der normativen Deckung des Begriffs „Staatsnotstand“ andererseits, wird in dieser Arbeit dem „Grenzbegriff“ Staatsnotstand ausführlich nachgegangen und die österreichische Notstandsverfassung auf den Prüfstand gestellt. Nach einer einleitenden theoretisch-rechtsphilosophischen Auseinandersetzung wird demonstriert, dass der Staatsnotstand selbst zwar eine vorab nicht berechenbare Situation darstellt, die Voraussetzungen des Ausnahmezustands sowie die Zuweisung von Ausnahmebefugnissen an bestimmte Organe je-doch sehr wohl einer gesetzlichen Regelung zugänglich und bedürftig sind. [...]

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Last Updated ( Sonntag, 06 November 2016 )
 
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