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Schriftenreihe Masterthesen 2/2014
Freitag, 04 April 2014

Die Vertragsänderungsverfahren der EU anhand des Beispiels des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM)

von Judith Amberg

Aufgrund der im Jahr 2008 ausgebrochenen Finanz- und Wirtschaftskrise wurden vor allem auf europäischer Ebene zahlreiche Maßnahmen zu deren Überwindung getroffen. Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit einem durchaus interessanten Aspekt in diesem Zusammenhang, und zwar mit der Errichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM). Der ESM stützt sich auf eine Bestimmung des AEUV, welche wiederum im Zuge des vereinfachten Vertragsänderungsverfahrens neu hinzugefügt wurde. Eine vereinfachte Änderung von Primärrecht ist erst seit dem Vertrag von Lissabon möglich. Die im Hinblick auf die Einführung des ESM durchgeführte Ergänzung des AEUV stellt den ersten Anwendungsfall des vereinfachten Vertragsänderungsverfahrens dar und somit ist eine detaillierte Aufarbeitung der Vorgangsweise bei der Errichtung des ESM von besonderer Bedeutung. Die gegenständliche Arbeit behandelt in ihrem ersten Teil die verschiedenen Vertragsänderungsverfahren nach Art 48 EUV. Der zweite Teil ist sodann dem ESM selbst gewidmet. Den Kern der Arbeit bildet jedoch der letzte Teil, der sich - aufbauend auf die beiden ersten Abschnitte - konkret mit der Einführung des ESM befasst, welcher auf Grundlage des neuen Art 136 Abs 3 AEUV errichtet wurde. Hier darf eine ausführliche Besprechung der Pringle-Entscheidung nicht fehlen. 

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Beitrag: Comment on the UK Bill of Rights Debate: Is the UK Human Rights Act 1998 a Bill of Rights?
Sonntag, 30 März 2014

by Teresa Sanader

"A dependence on the people is, no doubt, the primary control on the government; but experience has taught mankind the necessity of auxiliary precautions." This quote by James Madison, one of the US Founding Fathers, in the Federalist Paper No. 51 highlights the importance of separation of powers within a state, but it can as well be understood as pointing towards the necessity of a Bill of Rights, one significant "auxiliary precaution" in the constitutional framework having the main purpose of protecting the individual against the tyranny of the majority.

In the following essay I will argue that the UK Human Rights Act (HRA) 1998 is not only such an auxiliary precaution tool against a potentially oppressive government, but also fulfils all other constitutive elements of a Bill of Rights.

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Tagung: Europäisches Wirtschaftslenkungs- und Regulierungsrecht
Montag, 21 April 2014

Termin: 20.6.2014

Ort: Innsbruck (Claudiana)

Die Tagung „Europäisches Wirtschaftslenkungs- und Regulierungsrecht“ beschäftigt sich mit diesen Entwicklungen. Im Zentrum der Tagung steht das Beihilfen- und Subventionsrecht, das ein weit verzweigtes und komplexes Förder- und Aufsichtssystem begründet (insb Bankenbeihilfen, Landwirtschaft und Regionalförderung), und die Regulierung der Transeuropäischen Netze, die die Wirtschaft in Europa noch enger zusammenführen soll (Verkehr, Energie und Telekommunikation). Ein abschließender Abschnitt gibt einen Überblick über die europäische Lenkung in benachbarten Gebieten der Marktsteuerung (insb Post- und Finanzmarktregulierung).

Die Tagung, die durch Vortragende aus Wissenschaft und Praxis bestritten wird, soll

·         neueste Entwicklungen im europäischen Lenkungsrecht herausarbeiten

·         zu aktuellen Rechtsfragen verwertbare Lösungen anbieten

Die Tagung richtet sich an Wissenschaftler, Praktiker aus Politik und Verwaltung, Angehörige der beratenden Berufe, Unternehmer und Studierende.

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Last Updated ( Donnerstag, 29 Mai 2014 )
 
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