Schriftenreihe Masterthesen 2/2014 |
Freitag, 04 April 2014 |
Die Vertragsänderungsverfahren der EU anhand des Beispiels des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM)
von Judith Amberg
Aufgrund der im Jahr 2008 ausgebrochenen Finanz- und Wirtschaftskrise wurden vor allem auf europäischer Ebene zahlreiche Maßnahmen zu deren Überwindung getroffen. Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit einem durchaus interessanten Aspekt in diesem Zusammenhang, und zwar mit der Errichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM). Der ESM stützt sich auf eine Bestimmung des AEUV, welche wiederum im Zuge des vereinfachten Vertragsänderungsverfahrens neu hinzugefügt wurde. Eine vereinfachte Änderung von Primärrecht ist erst seit dem Vertrag von Lissabon möglich. Die im Hinblick auf die Einführung des ESM durchgeführte Ergänzung des AEUV stellt den ersten Anwendungsfall des vereinfachten Vertragsänderungsverfahrens dar und somit ist eine detaillierte Aufarbeitung der Vorgangsweise bei der Errichtung des ESM von besonderer Bedeutung. Die gegenständliche Arbeit behandelt in ihrem ersten Teil die verschiedenen Vertragsänderungsverfahren nach Art 48 EUV. Der zweite Teil ist sodann dem ESM selbst gewidmet. Den Kern der Arbeit bildet jedoch der letzte Teil, der sich - aufbauend auf die beiden ersten Abschnitte - konkret mit der Einführung des ESM befasst, welcher auf Grundlage des neuen Art 136 Abs 3 AEUV errichtet wurde. Hier darf eine ausführliche Besprechung der Pringle-Entscheidung nicht fehlen.
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Beitrag: Comment on the UK Bill of Rights Debate: Is the UK Human Rights Act 1998 a Bill of Rights? |
Sonntag, 30 März 2014 |
by Teresa Sanader
"A dependence on the people is, no doubt, the primary control on the government; but experience has taught mankind the necessity of auxiliary precautions." This quote by James Madison, one of the US Founding Fathers, in the Federalist Paper No. 51 highlights the importance of separation of powers within a state, but it can as well be understood as pointing towards the necessity of a Bill of Rights, one significant "auxiliary precaution" in the constitutional framework having the main purpose of protecting the individual against the tyranny of the majority.
In the following essay I will argue that the UK Human Rights Act (HRA) 1998 is not only such an auxiliary precaution tool against a potentially oppressive government, but also fulfils all other constitutive elements of a Bill of Rights.
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Tagung: Europäisches Wirtschaftslenkungs- und Regulierungsrecht |
Montag, 21 April 2014 |
Termin: 20.6.2014
Ort: Innsbruck (Claudiana)
Die Tagung „Europäisches Wirtschaftslenkungs- und
Regulierungsrecht“ beschäftigt sich mit diesen Entwicklungen. Im Zentrum der
Tagung steht das Beihilfen- und
Subventionsrecht, das ein weit verzweigtes und komplexes Förder- und
Aufsichtssystem begründet (insb Bankenbeihilfen,
Landwirtschaft und Regionalförderung), und die Regulierung der Transeuropäischen Netze, die
die Wirtschaft in Europa noch enger zusammenführen soll (Verkehr, Energie und
Telekommunikation). Ein abschließender Abschnitt gibt einen Überblick über
die europäische Lenkung in benachbarten Gebieten der Marktsteuerung (insb Post- und Finanzmarktregulierung).
Die Tagung, die durch Vortragende
aus Wissenschaft und Praxis bestritten wird, soll
·
neueste Entwicklungen
im europäischen Lenkungsrecht herausarbeiten
·
zu
aktuellen Rechtsfragen verwertbare Lösungen anbieten
Die Tagung richtet sich an
Wissenschaftler, Praktiker aus Politik und Verwaltung, Angehörige der
beratenden Berufe, Unternehmer und Studierende.
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Last Updated ( Donnerstag, 29 Mai 2014 )
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