EuGH: Unionsrechtlicher Grundrechtsschutz gegen umgesetzte VN-Sanktionen bestätigt |
Donnerstag, 01 April 2010 |
Der EuGH hat mit seiner Entscheidung in der Sache Kadi und Barakaat (verb Rs C-402/05 P und C-415/05, Slg 2008 I-0635) das Verhältnis des primären Unionsrechts zum Völkerrecht grundlegend klargestellt und zudem seine restriktive Praxis bei der Prüfung der Grundrechtskonformität von Sekundärrecht aufgegeben. Diese Entscheidungslinie wurde im Dezember vorigen Jahres bestätigt.
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Last Updated ( Freitag, 02 April 2010 )
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