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Ein Verbrechen hört dadurch, dass es zum Gesetz erhoben wird, nicht auf, ein Verbrechen zu sein.

Oskar Loerke
VfGH: Einleitung eines Gesetzesprüfungsverfahrens betreffend die Schenkungssteuer Print
Donnerstag, 10 Mai 2007

Der VfGH hat aufgrund einer Beschwerde gegen einen Schenkungssteuerbescheid ein Gesetzesprüfungsverfahren zur Schenkungssteuer eingeleitet.

Hier bestünden gleich gelagerte Bedenken wie bei der Erbschaftssteuer, da auch die Bemessung der Schenkungssteuer für Grundbesitz sich nach dem historischen dreifachen Einheitswert richtet, womit keine realistische Wertentwicklung des Grundbesitzes als Basis der Steuervorschreibung herangezogen würde und eine Gleichheitswidrigkeit der betreffenden Bestimmungen im Raum stehe.

Zum Prüfungsbeschluss:

http://www.vfgh.at/cms/vfgh-site/attachments/1/1/1/CH0003/CMS1174636965644/schenkungssteuer_b1983-06.pdf

 

Wissen: Gesetzesprüfungsverfahren

Nach Art 140 B-VG ist (allein!) der VfGH berufen, über die Verfassungswidrigkeit von (Bundes- und Landes)Gesetzen zu entscheiden. Dies stellt die praktisch bedeutsamste Kompetenz der Verfassungsgerichtsbarkeit dar. Hält der VfGH ein Gesetz für verfassungswidrig, so hebt er dieses mit Wirkung erga omnes auf (VfGH als „negativer Gesetzgeber").  

Last Updated ( Montag, 14 Mai 2007 )