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Die Wettbewerbswirtschaft ist mit einer demokratischen Staatsverfassung nicht nur deshalb vereinbar, weil sie die Staatsaufgaben in höchst ökonomischer Weise auf ein Minimum beschränkt und den Bürgern ein Optimum von konsumtiver und produktiver Planungsfreiheit einräumt, sondern sie fügt sich auch deshalb aufs Vollkommenste in eine politische Demokratie ein, weil sie in sich selbst ein demokratischer Vorgang ist.

Franz Böhm
Freiheit und Ordnung in der Marktwirtschaft (1980), S. 89
Vertrauensschutz im österreichischen Verfassungsrecht Print
Dienstag, 26 Februar 2008

von Christoph Bezemek

Die Orientierungsfunktion von Rechtsnormen sicherzustellen, Dispositionen zu schützen, die im Vertrauen auf abstrakte Gewährleistungen getroffen wurden, kurz: berechtigtes Vertrauen der Normunterworfenen in rechtliche Rahmenbedingungen zu schützen, ist ein wesentliches Merkmal rechtstaatlich organisierter Gemeinwesen.

Der vorliegende Abriss will die Grundlinien des verfassungsrechtlichen Vertrauensschutzprinzips in der österreichischen Rechtsordnung skizzieren. Das Manuskript war Grundlage eines Vortrags zu Eckpunkten des Prinzips des Vertrauensschutzes im System der österreichischen Bundesverfassung. Vollständigkeit und Originalität werden nicht in Anspruch genommen.

Zum Abriss

Last Updated ( Dienstag, 26 Februar 2008 )