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Wenn auch die Wirklichkeit die Voraussetzung des Rechtes und der Boden ist, auf dem es sich fortwährend zu erproben hat, so ist es selbst doch rein idealer Natur; der Rechtssatz als solcher führt stets nur eine gedankliche Existenz.

Georg Jellinek
Allgemeine Staatslehre
Vertrauensschutz im österreichischen Verfassungsrecht Drucken
Dienstag, 26. Feb 2008

von Christoph Bezemek

Die Orientierungsfunktion von Rechtsnormen sicherzustellen, Dispositionen zu schützen, die im Vertrauen auf abstrakte Gewährleistungen getroffen wurden, kurz: berechtigtes Vertrauen der Normunterworfenen in rechtliche Rahmenbedingungen zu schützen, ist ein wesentliches Merkmal rechtstaatlich organisierter Gemeinwesen.

Der vorliegende Abriss will die Grundlinien des verfassungsrechtlichen Vertrauensschutzprinzips in der österreichischen Rechtsordnung skizzieren. Das Manuskript war Grundlage eines Vortrags zu Eckpunkten des Prinzips des Vertrauensschutzes im System der österreichischen Bundesverfassung. Vollständigkeit und Originalität werden nicht in Anspruch genommen.

Zum Abriss

Aktualisiert: ( Dienstag, 26. Feb 2008 )