Dienstag, 05 November 2024  
Navigation
Home
About
Publikationen
e-learning
News
Forum
Links
Mitglieder
Schriftenreihe publiclaw.at
Partner
http://www.verfahrensrechtsblog.at
www.jusportal.at
jusjobs.at

Jeder juristische Begriff muß aber vor allem die von ihm zu ordnenden juristischen Tatsachen als Einheiten auffassen, da er nichts anderes als die Form der Synthese dieser Tatsachen ist. Das Eigentum, das Pfandrecht, die Obligation sind begriffliche Einheiten, die nur aus dem gegebenen Stoffe der juristischen Tatsachen gewonnen werden, aus denen sich wiederum sämtliche sie bildenden juristischen Tatsachen deduktiv als Konsequenzen ergeben müssen.

Georg Jellinek
Allgemeine Staatslehre
You are not authorised to view this resource.
You need to login.