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Jeder juristische Begriff muß aber vor allem die von ihm zu ordnenden juristischen Tatsachen als Einheiten auffassen, da er nichts anderes als die Form der Synthese dieser Tatsachen ist. Das Eigentum, das Pfandrecht, die Obligation sind begriffliche Einheiten, die nur aus dem gegebenen Stoffe der juristischen Tatsachen gewonnen werden, aus denen sich wiederum sämtliche sie bildenden juristischen Tatsachen deduktiv als Konsequenzen ergeben müssen.

Georg Jellinek
Allgemeine Staatslehre
Bibliographie zum österreichischen Verwaltungsrecht 2006-2007 Print
Donnerstag, 14 Februar 2008

von Anna Gamper

Prof. Dr. Anna Gamper hat eine umfangreiche Bibliographie zum österreichischen Verwaltungsrecht für die Jahre 2006-2007 verfasst. Die italienische Version der Bibliographie erscheint in der italienischen Fachzeitschrift "Diritto Pubblico Comparato ed Europeo 2008".

Zur Bibliographie
Last Updated ( Donnerstag, 14 Februar 2008 )