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Franz Kafka
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VfGH: Streichung der Familienbeihilfe für Asylwerber ist unbedenklich Drucken
Donnerstag, 10. Mai 2007

Der VfGH hat nach Durchführung eines Vorverfahrens eine Beschwerde betreffend die 2006 eingeführte Streichung der Familienbeihilfe für Asylbewerber abgelehnt.

Früher hatten Ausländer Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie in Österreich länger als drei Monate beschäftigt waren. Diese Situation wurde durch das sog „Fremdenrechtspaket" (BGBl. I Nr. 100/2005) verschärft, nach dem Familienbeihilfe nur bei rechtmäßigen Aufenthalt gemäß dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (Asylstatus oder sog NAG-Karte) gewährt wird (vgl § 3 FLAG).
Der VfGH verwies ua auf den auf den großen Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers, der insb den Anspruch von Familienbeihilfe von einer „qualifizierten Nahebeziehung zum Inland" abhängig machen dürfe. Das Vorbringen der Beschwerdeführerin ließe die Verletzung eines verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechtes oder die Verletzung in einem sonstigen Recht wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm als so wenig wahrscheinlich erkennen, dass sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat. Demgemäß beschloss der VfGH, von einer Behandlung der Beschwerde abzusehen (§ 19 Abs. 3 Z 1 VfGG).

 

Aktualisiert: ( Montag, 14. Mai 2007 )