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Wenn auch die Wirklichkeit die Voraussetzung des Rechtes und der Boden ist, auf dem es sich fortwährend zu erproben hat, so ist es selbst doch rein idealer Natur; der Rechtssatz als solcher führt stets nur eine gedankliche Existenz.

Georg Jellinek
Allgemeine Staatslehre
Betretungsrechte und alpiner Wintersport Print

von Sebastian Schmid

Wer denkt schon an Paragraphen, wenn er einen unverspurten Pulverhang hinunterwedelt? Wen kümmert bei der Besteigung einsamer Berggipfel die rechtliche Grundlage seines Handelns? Erst die zunehmende Popularität des Schitourengehens auf Pisten und die damit im Zusammenhang stehenden Überlegungen von Pistensperrungen und Pistenmaut haben das Thema „Betretungsrechte" wieder ins Rampenlicht gerückt.

Der anlässlich des Koordinationskurses des ÖVSI (Österreichischer Verband der Schneesportinstruktoren) am 10.11.2007 gehaltene Vortrag bringt einen Überblick über mögliche Rechtsgrundlagen der Ausübung alpinen Wintersports. Der Bogen reicht von der privatrechtlichen Dienstbarkeit bis zum öffentlichrechtlichen Gemeingebrauch.

Zum Vortrag

Last Updated ( Montag, 10 Dezember 2007 )