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Die Wettbewerbswirtschaft ist mit einer demokratischen Staatsverfassung nicht nur deshalb vereinbar, weil sie die Staatsaufgaben in höchst ökonomischer Weise auf ein Minimum beschränkt und den Bürgern ein Optimum von konsumtiver und produktiver Planungsfreiheit einräumt, sondern sie fügt sich auch deshalb aufs Vollkommenste in eine politische Demokratie ein, weil sie in sich selbst ein demokratischer Vorgang ist.

Franz Böhm
Freiheit und Ordnung in der Marktwirtschaft (1980), S. 89
KflG und ÖPNRV-G-Novelle Drucken
Mittwoch, 21. Nov 2007

von Arno Kahl

Die für den straßengebundenen ÖPNRV in Österreich in Geltung stehenden Gesetze stammen aus dem Jahr 2000. In der Literatur wurden von Beginn an beihilfe- und vergaberechtliche Bedenken gegen verschiedene Regelungen der Gesetze, des KflG und des ÖPNRV-G, vorgebracht.

Im Gefolge eines im Jahr 2002 zwischen dem Verkehrsverbund Tirol und dem Postbus abgeschlossenen Verkehrsvertrags äußerte die Kommission vergberechtliche Bedenken. Als Reaktion auf das Kommissionsschreiben änderte Österreich bestimmte Regelungen im KflG. Der folgende, zT stichwortartig wiedergegebene, Vortrag beschäftigt sich kritisch mit der einschlägigen Novelle des KflG.

1. Manuskript zum Vortrag

2. Folien zum Vortrag

3. Gegenüberstellung der alten und novellierten Bestimmungen

Aktualisiert: ( Mittwoch, 21. Nov 2007 )