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Jeder juristische Begriff muß aber vor allem die von ihm zu ordnenden juristischen Tatsachen als Einheiten auffassen, da er nichts anderes als die Form der Synthese dieser Tatsachen ist. Das Eigentum, das Pfandrecht, die Obligation sind begriffliche Einheiten, die nur aus dem gegebenen Stoffe der juristischen Tatsachen gewonnen werden, aus denen sich wiederum sämtliche sie bildenden juristischen Tatsachen deduktiv als Konsequenzen ergeben müssen.

Georg Jellinek
Allgemeine Staatslehre
Grundrechtsschutz in der transnationalen Mehrebenenverfassungsgerichtsbarkeit Print
Mittwoch, 07 November 2007

von Thomas Müller

Ein Kurzüberblick über das Verhältnis zwischen VfGH, EGMR und EuGH.

Grundrechtsschutz in der transnationalen Mehrebenenverfassungsgerichtsbarkeit
Last Updated ( Samstag, 03 April 2010 )