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Die Wettbewerbswirtschaft ist mit einer demokratischen Staatsverfassung nicht nur deshalb vereinbar, weil sie die Staatsaufgaben in höchst ökonomischer Weise auf ein Minimum beschränkt und den Bürgern ein Optimum von konsumtiver und produktiver Planungsfreiheit einräumt, sondern sie fügt sich auch deshalb aufs Vollkommenste in eine politische Demokratie ein, weil sie in sich selbst ein demokratischer Vorgang ist.

Franz Böhm
Freiheit und Ordnung in der Marktwirtschaft (1980), S. 89
Herbstsession des VfGH: FPÖ, Ökostrom und Elsner Drucken
Montag, 15. Okt 2007

Die 14 VerfassungsrichterInnen hab in der Herbstsession vom 24.9. bis 13.10. ua folgende Angelegenheiten beraten:   

Eine FPÖ-Beschwerde betreffend die Nominierung für die Wahl der Volksanwältinnen und Volksanwälte, zwei Verfahren zur Parteienförderung im Zusammenhang mit der FPÖ-Spaltung, die Förderungen nach dem Ökostromgesetz sowie Beschwerden von Ex-BAWAG-Generaldirektor Helmut Elsner betreffend das auf eine seine Person bezogene Strafverfahren, die Überstellung aus Frankreich und seine Festnahme sowie die Vorführung vor den parlamentarischen Untersuchungsausschuss. 

Siehe dazu die Pressemitteilung des VfGH:

http://www.vfgh.gv.at/cms/vfgh-site/attachments/0/8/8/CH0003/CMS1190363882354/herbstsession07.pdf

Aktualisiert: ( Mittwoch, 14. Nov 2007 )