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Jeder juristische Begriff muß aber vor allem die von ihm zu ordnenden juristischen Tatsachen als Einheiten auffassen, da er nichts anderes als die Form der Synthese dieser Tatsachen ist. Das Eigentum, das Pfandrecht, die Obligation sind begriffliche Einheiten, die nur aus dem gegebenen Stoffe der juristischen Tatsachen gewonnen werden, aus denen sich wiederum sämtliche sie bildenden juristischen Tatsachen deduktiv als Konsequenzen ergeben müssen.

Georg Jellinek
Allgemeine Staatslehre
Herbstsession des VfGH: FPÖ, Ökostrom und Elsner Print
Montag, 15 Oktober 2007

Die 14 VerfassungsrichterInnen hab in der Herbstsession vom 24.9. bis 13.10. ua folgende Angelegenheiten beraten:   

Eine FPÖ-Beschwerde betreffend die Nominierung für die Wahl der Volksanwältinnen und Volksanwälte, zwei Verfahren zur Parteienförderung im Zusammenhang mit der FPÖ-Spaltung, die Förderungen nach dem Ökostromgesetz sowie Beschwerden von Ex-BAWAG-Generaldirektor Helmut Elsner betreffend das auf eine seine Person bezogene Strafverfahren, die Überstellung aus Frankreich und seine Festnahme sowie die Vorführung vor den parlamentarischen Untersuchungsausschuss. 

Siehe dazu die Pressemitteilung des VfGH:

http://www.vfgh.gv.at/cms/vfgh-site/attachments/0/8/8/CH0003/CMS1190363882354/herbstsession07.pdf

Last Updated ( Mittwoch, 14 November 2007 )