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Die Wettbewerbswirtschaft ist mit einer demokratischen Staatsverfassung nicht nur deshalb vereinbar, weil sie die Staatsaufgaben in höchst ökonomischer Weise auf ein Minimum beschränkt und den Bürgern ein Optimum von konsumtiver und produktiver Planungsfreiheit einräumt, sondern sie fügt sich auch deshalb aufs Vollkommenste in eine politische Demokratie ein, weil sie in sich selbst ein demokratischer Vorgang ist.

Franz Böhm
Freiheit und Ordnung in der Marktwirtschaft (1980), S. 89
Erste Ergebnisse der Expertengruppe zur Staats- und Verwaltungsreform Print
Dienstag, 24 Juli 2007
Die Reformvorschläge betreffen die Bereiche Verfassungsbereinigung, Rechtsschutz und Kontrolle. 

So sind zehn neue Verwaltungsgerichte in den Ländern sowie im Bund, ein "Justizanwalt" für Beschwerden gegen Missstände in der Justiz, eine große "Verfassungsbereinigung" und mehr Kontrollrechte für die Volksanwaltschaft vorgesehen.

 

Zum Vorschlag sowie zu den gesammelten Stellungnahmen auf parlinkom.gv.at:

Ministerialentwurf 94/ME

Zur Stellungnahme einzelner Mitglieder des Instituts für Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungslehre:

Stellungnahme

Last Updated ( Dienstag, 18 September 2007 )