In der Rechtssache C-157/05 hat sich der EuGH mit der Frage befasst, ob Dividenden aus dem Nicht-EU-Ausland höher werden dürfen als solche aus dem Inland.
Artikel 56 EG-Vertrag verbietet alle Beschränkungen des Kapitalverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten der EG sowie zwischen diesen und Drittstaaten (in der fraglichen Rs ging es um Dividenden aus der Schweiz).
Der Schutzbereich der Norm umfasst etwa die Gewährung von Darlehen, die Gründung von Tochtergesellschaften und von Zweigniederlassungen sowie die Zahlung von Dividenden.