Mittwoch, 24. Apr 2024  
Navigation
Home
About
Publikationen
e-learning
News
Forum
Links
Mitglieder
Schriftenreihe publiclaw.at
Partner
http://www.verfahrensrechtsblog.at
www.jusportal.at
jusjobs.at

Wenn auch die Wirklichkeit die Voraussetzung des Rechtes und der Boden ist, auf dem es sich fortwährend zu erproben hat, so ist es selbst doch rein idealer Natur; der Rechtssatz als solcher führt stets nur eine gedankliche Existenz.

Georg Jellinek
Allgemeine Staatslehre
Wählen mit 16, Briefwahl und fünfjährige Gesetzgebungsperiode Drucken
Dienstag, 5. Jun 2007

Nach zweieinhalb Stunden Debatte hat der Nationalrat heute die Wahlrechtsreform – Wählen mit 16, Absenkung des passiven Wahlalters auf 18 Jahre, Briefwahl, Verlängerung der Gesetzgebungsperiode von vier auf fünf Jahre – mit der erforderlichen Verfassungsmehrheit angenommen. Lediglich die FPÖ stimmte gegen die Vorlage.

 

Zur Meldung des parlamentarischen Pressedienstes:

http://www.parlament.gv.at/portal/page?_pageid=908,5450640&_dad=portal&_schema=PORTAL

Aktualisiert: ( Dienstag, 5. Jun 2007 )