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Jeder juristische Begriff muß aber vor allem die von ihm zu ordnenden juristischen Tatsachen als Einheiten auffassen, da er nichts anderes als die Form der Synthese dieser Tatsachen ist. Das Eigentum, das Pfandrecht, die Obligation sind begriffliche Einheiten, die nur aus dem gegebenen Stoffe der juristischen Tatsachen gewonnen werden, aus denen sich wiederum sämtliche sie bildenden juristischen Tatsachen deduktiv als Konsequenzen ergeben müssen.

Georg Jellinek
Allgemeine Staatslehre
Analyse der Rechtmäßigkeit von Staatsanleihenkäufen durch die Europäische Zentralbank Print
Samstag, 20 Dezember 2014

von Pierre Lüders

Reihe Masterthesen 5/2014

Abstract:

Seit dem Entstehen der Finanzkrise im Jahr 2007, die sich aus einer Staatsschulden-, Banken- und Wirtschaftskrise zusammensetzt, steigerte die Europäische Zentralbank ihren Einfluss sukzessive. Um auf die einzelnen Auswirkungen der Krise zu reagieren, wurden unterschiedliche Programme ins Leben gerufen und die EZB wich dabei zunehmend von ihrem bisherigen Kurs ab. Das Umstrittenste dieser Programme ist das „Outright Monetary Transactions Program". Durch dieses Programm kann die EZB unbegrenzt Staatsanleihen auf dem Sekundärmarkt kaufen, wodurch sie dem angeschlagenen geldpolitischen Transmissionsmechanismus entgegenwirken möchte.

Neben bekannten Ökonomen sehen auch eine Vielzahl von Rechtswissenschaftlern in diesem Programm eine Mandatsüberschreitung der EZB und stellen darüber hinaus die wirtschaftspolitische Notwendigkeit des Intervenierens in Frage. Mit diesen Fragestellungen beschäftigt sich aktuell neben dem Bundesverfassungsgericht auch der Europäische Gerichtshof. Das Mandat der EZB lässt sich weit oder eng auslegen, für beide Wege finden sich wirtschaftspolitische als auch europarechtliche Argumente.

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