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Der Staat ist die mit ursprünglicher Herrschermacht ausgerüstete Verbandseinheit sesshafter Menschen.

Georg Jellinek
Allgemeine Staatslehre
Beitrag: Der Parteiantrag auf Normenkontrolle und seine Konsequenzen für das Normprüfungssystem Print
Dienstag, 07 Oktober 2014

von Lamiss Khakzadeh-Leiler

Am 1.1.2015 tritt eine B-VGNov in Kraft, mit der ein Parteiantrag auf Normenkontrolle eingeführt wird. Der Beitrag lotet die Konsequenzen aus, die der Parteiantrag für das bestehende Rechtsschutzgefüge hat. Konkret geht es dabei va um die Frage, ob sich der Parteiantrag lediglich als eine Ausweitung der Antragslegitimation darstellt, oder ob die Neuerungen so fundamental sind, dass sie das bestehende Normenkontrollsystem in einem neuen Licht erscheinen lassen. Dazu gilt es freilich zuvor, die besonderen Charakteristika des Parteiantrags deutlich zu machen.

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Last Updated ( Dienstag, 07 Oktober 2014 )