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Demokratie ist die jenige Staatsform, die sich am wenigsten gegen ihre Gegner wehrt. Es scheint ihr tragisches Schicksal zu sein, daß sie auch ihren ärgsten Feind an ihrer eigenen Brust nähren muß.

Hans Kelsen
Verteidigung der Demokratie
Beitrag: Der Parteiantrag auf Normenkontrolle und seine Konsequenzen für das Normprüfungssystem Drucken
Dienstag, 7. Okt 2014

von Lamiss Khakzadeh-Leiler

Am 1.1.2015 tritt eine B-VGNov in Kraft, mit der ein Parteiantrag auf Normenkontrolle eingeführt wird. Der Beitrag lotet die Konsequenzen aus, die der Parteiantrag für das bestehende Rechtsschutzgefüge hat. Konkret geht es dabei va um die Frage, ob sich der Parteiantrag lediglich als eine Ausweitung der Antragslegitimation darstellt, oder ob die Neuerungen so fundamental sind, dass sie das bestehende Normenkontrollsystem in einem neuen Licht erscheinen lassen. Dazu gilt es freilich zuvor, die besonderen Charakteristika des Parteiantrags deutlich zu machen.

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Aktualisiert: ( Dienstag, 7. Okt 2014 )