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Wenn auch die Wirklichkeit die Voraussetzung des Rechtes und der Boden ist, auf dem es sich fortwährend zu erproben hat, so ist es selbst doch rein idealer Natur; der Rechtssatz als solcher führt stets nur eine gedankliche Existenz.

Georg Jellinek
Allgemeine Staatslehre
Rezension: Kahl/Rosenkranz, Vergaberecht, 2. Auflage 2014 Drucken
Dienstag, 29. Jul 2014

von Georg Granner

Das Vergaberecht gilt als komplex, bisweilen undurchsichtig, überfrachtet und schwer verdauliche Kost. Der zweifelhafte Ruf des Vergaberechts beruht nicht zuletzt auf seiner eingehenden unionsrechtlichen Determinierung durch - um nur die wichtigsten anzusprechen - nicht weniger als fünf Richtlinien und der daraus folgenden Systematik des BVergG 2006, das ein Gespür für Gliederungsebenen sowie oftmaliges Vor- und Zurückblättern zu den verwiesenen Gesetzesstellen verlangt.
Umso verdienstvoller ist es, dass die Autoren ein auf die österreichische Rechtslage zugeschnittenes Werk vorgelegt haben, das Pfade durch das Dickicht des Vergaberechts aufzeigt.

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