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Jeder juristische Begriff muß aber vor allem die von ihm zu ordnenden juristischen Tatsachen als Einheiten auffassen, da er nichts anderes als die Form der Synthese dieser Tatsachen ist. Das Eigentum, das Pfandrecht, die Obligation sind begriffliche Einheiten, die nur aus dem gegebenen Stoffe der juristischen Tatsachen gewonnen werden, aus denen sich wiederum sämtliche sie bildenden juristischen Tatsachen deduktiv als Konsequenzen ergeben müssen.

Georg Jellinek
Allgemeine Staatslehre
Wirtschaftssteuerung durch die Europäische Union Drucken
Sonntag, 29. Jun 2014
Am 20.6.2014 fand in der Claudiana die Tagung „Europäisches Wirtschaftslenkungs- und Regulierungsrecht" statt, die von assoz.Prof. Dr. Thomas Müller (UIBK) in Kooperation mit Prof. Dr. Nicolas Raschauer (JKU Linz) organisiert wurde.

ImageThema der gut besuchten Veranstaltung war die zunehmende Steuerung durch die Europäische Union in unterschiedlichen Lebensbereichen und deren rechtliche Grenzen. Im Zentrum standen insbesondere die Bereiche Beihilfen, Verkehr, Energie und Telekommunikation sowie Finanzmärkte. Hervorgehoben wurde die zunehmende Bedeutung von EU-Agenturen, des Soft Laws als weiches, aber faktisch wirksames Steuerungsmittel sowie der EU-Wirtschaftssteuerung durch die „Hintertüre" des Wettbewerbsrechts und der Grundfreiheiten (mittelbare Regulierung). Die Tagung vereinte dabei Vortragende aus Wissenschaft und Praxis und führte zu angeregten Diskussionen etwa über die unionsrechtliche Zulässigkeit der geplanten Pkw-Maut in Deutschland, die rechtliche Bewertung des in Kraft tretenden europäischen Bankenabwicklungsmechanismus oder die Begründetheit des österreichischen Hypo-Sondergesetzes.

Ein Tagungsband ist für Ende 2014 geplant. Zudem soll die Tagung wiederholt werden: Auch das nächste Mal werden wieder „heiße Eisen" der europäischen Wirtschaftsregulierung angepackt.

Vortragende der diesjährigen Veranstaltung

  • Dr. Benedikt Ennser, E-Control Austria
  • Dr. Klaus Kassai, ORF
  • assoz.Prof. Dr. Thomas Müller, Universität Innsbruck
  • Univ.-Prof. Dr. Walter Obwexer, Universität Innsbruck
  • Univ.-Prof. Dr. Nicolas Raschauer, Universität Linz, CHSH
  • RechtsanwälteUniv.-Prof. Dr. Stefan Storr, Universität Graz

Den Vorsitz führten Prof. Alexander Schopper (UIBK) und Dr. Johannes Barbist (Binder Grösswang RAe)

Aktualisiert: ( Sonntag, 29. Jun 2014 )