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Die Wettbewerbswirtschaft ist mit einer demokratischen Staatsverfassung nicht nur deshalb vereinbar, weil sie die Staatsaufgaben in höchst ökonomischer Weise auf ein Minimum beschränkt und den Bürgern ein Optimum von konsumtiver und produktiver Planungsfreiheit einräumt, sondern sie fügt sich auch deshalb aufs Vollkommenste in eine politische Demokratie ein, weil sie in sich selbst ein demokratischer Vorgang ist.

Franz Böhm
Freiheit und Ordnung in der Marktwirtschaft (1980), S. 89
Aus aller Welt: La «marketisation» du droit Print
Montag, 05 Mai 2014

von Pierre de Montalivet

Das Recht als marktfähiges und vermarktungsbedürftiges Produkt: Interessante Gedanken aus der Perspektive der französischen Rechtswissenschaft. Zur Verfügung gestellt von Pierre de Montalivet, Professor an der Université Paris-Est Créteil (UPEC).

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