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Jeder juristische Begriff muß aber vor allem die von ihm zu ordnenden juristischen Tatsachen als Einheiten auffassen, da er nichts anderes als die Form der Synthese dieser Tatsachen ist. Das Eigentum, das Pfandrecht, die Obligation sind begriffliche Einheiten, die nur aus dem gegebenen Stoffe der juristischen Tatsachen gewonnen werden, aus denen sich wiederum sämtliche sie bildenden juristischen Tatsachen deduktiv als Konsequenzen ergeben müssen.

Georg Jellinek
Allgemeine Staatslehre
Kahl/Rosenkranz: Vergaberecht, 2. Auflage Print
Montag, 07 April 2014
Das bewährte "Vergaberecht" von Kahl und Rosenkranz ist nun in 2. Auflage erschienen. Unter anderem werden die Änderungen des Vergaberechtsschutzes durch die Einführung der Verwaltungsgerichtsbarkeit ausgearbeitet.
 
Buchumfang: XXV, 205 Seiten
Einband: Broschiert
Format: 13,5 x 20 cm
ISBN: 978-3-7097-0019-8

 

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Last Updated ( Montag, 07 April 2014 )