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Wenn auch die Wirklichkeit die Voraussetzung des Rechtes und der Boden ist, auf dem es sich fortwährend zu erproben hat, so ist es selbst doch rein idealer Natur; der Rechtssatz als solcher führt stets nur eine gedankliche Existenz.

Georg Jellinek
Allgemeine Staatslehre
Schriftenreihe Masterthesen 2/2014 Print
Freitag, 04 April 2014

Die Vertragsänderungsverfahren der EU anhand des Beispiels des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM)

von Judith Amberg

Aufgrund der im Jahr 2008 ausgebrochenen Finanz- und Wirtschaftskrise wurden vor allem auf europäischer Ebene zahlreiche Maßnahmen zu deren Überwindung getroffen. Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit einem durchaus interessanten Aspekt in diesem Zusammenhang, und zwar mit der Errichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM). Der ESM stützt sich auf eine Bestimmung des AEUV, welche wiederum im Zuge des vereinfachten Vertragsänderungsverfahrens neu hinzugefügt wurde. Eine vereinfachte Änderung von Primärrecht ist erst seit dem Vertrag von Lissabon möglich. Die im Hinblick auf die Einführung des ESM durchgeführte Ergänzung des AEUV stellt den ersten Anwendungsfall des vereinfachten Vertragsänderungsverfahrens dar und somit ist eine detaillierte Aufarbeitung der Vorgangsweise bei der Errichtung des ESM von besonderer Bedeutung. Die gegenständliche Arbeit behandelt in ihrem ersten Teil die verschiedenen Vertragsänderungsverfahren nach Art 48 EUV. Der zweite Teil ist sodann dem ESM selbst gewidmet. Den Kern der Arbeit bildet jedoch der letzte Teil, der sich - aufbauend auf die beiden ersten Abschnitte - konkret mit der Einführung des ESM befasst, welcher auf Grundlage des neuen Art 136 Abs 3 AEUV errichtet wurde. Hier darf eine ausführliche Besprechung der Pringle-Entscheidung nicht fehlen. 

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