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Die Wettbewerbswirtschaft ist mit einer demokratischen Staatsverfassung nicht nur deshalb vereinbar, weil sie die Staatsaufgaben in höchst ökonomischer Weise auf ein Minimum beschränkt und den Bürgern ein Optimum von konsumtiver und produktiver Planungsfreiheit einräumt, sondern sie fügt sich auch deshalb aufs Vollkommenste in eine politische Demokratie ein, weil sie in sich selbst ein demokratischer Vorgang ist.

Franz Böhm
Freiheit und Ordnung in der Marktwirtschaft (1980), S. 89
Tagung: Staatliche Aufgaben, private Akteure: Erscheinungsformen und Effekte Print
Montag, 24 März 2014

Universität Wien,

Juridicum, Dachgeschoss,

Schottenbastei 10–16, 1010 Wien

8. und 9. Mai 2014

Zum Thema: Immer mehr übernehmen Privatpersonen und private Organisationen Funktionen im Rahmen staatlicher Aufgaben, von der Regelsetzung über die Kontrolle bis zur Leistungserbringung. Dabei entwickeln sie selbst Züge von Staatlichkeit, oft mit unmittelbarem Zugriff auf das Leben der Menschen. Die Arbeitsgemeinschaft will solche Fälle systematisieren und herausfinden, welchen Regeln diese Staatlichkeit jenseits des Staates unterliegt. Die Auftaktveranstaltung der Arbeitsgemeinschaft dient der Klärung der Grundlagen und einer phänomenologischen Annäherung an bestimmte Funktionen, die Private im Rahmen staatlicher Aufgaben erfüllen.

 

Programm einsehbar unter:

http://www.oefg.at/text/veranstaltungen/symposium_staatliche_aufgaben.pdf