Wenn auch die Wirklichkeit die Voraussetzung des Rechtes und der Boden ist, auf dem es sich fortwährend zu erproben hat, so ist es selbst doch rein idealer Natur; der Rechtssatz als solcher führt stets nur eine gedankliche Existenz.
Georg Jellinek
Allgemeine Staatslehre
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Entscheidungsbesprechung: Fiskalpakt nicht verfassungswidrig - VfGH 03.10.2013, SV 1/2013