Die Rechtswissenschaft ist daher eine Normwissenschaft, ähnlich wie die Logik, die uns nicht lehrt, was die Dinge sind, sondern wie sie gedacht werden müssen, um eine in sich widerspruchslose Erkenntnis hervorzurufen.
Georg Jellinek
Allgemeine Staatslehre
Skriptum: Verwaltungsgerichtsbarkeitsnovelle 2012
Dienstag, 01 Oktober 2013
Die Reform des Rechtsschutzsystems und ihre Auswirkungen für die Praxis