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Die Rechtswissenschaft ist daher eine Normwissenschaft, ähnlich wie die Logik, die uns nicht lehrt, was die Dinge sind, sondern wie sie gedacht werden müssen, um eine in sich widerspruchslose Erkenntnis hervorzurufen.

Georg Jellinek
Allgemeine Staatslehre
VfGH: Autonome Studiengebühren verfassungswidrig Drucken
Freitag, 26. Jul 2013

Der VfGH hat heute erneut eine Entscheidung in Zusammenhang mit Studiengebühren veröffentlicht.

Danach sei dem Staat  für die Finanzierung öffentlicher Universitäten eine besondere Verantwortung übertragen. Diese Verantwortung bedingt notwendigerweise eine gesetzliche Regelung für die Einhebung von Studiengebühren und schließt eine Übertragung einer weitreichenden autonomen, dem Grunde und der Höhe nach gesetzlich nicht determinierten Befugnis zur Einhebung von Entgelten von Studierenden für die Zulassung zu einem Regelstudium an öffentlichen Universitäten aus. Die Regelung von autonomen Gebühren führe sodann zu sachlich nicht gerechtfertigten Ungleichbehandlungen (acht von 21 heimischen Universitäten heben eigenständig Gebühren ein). 

Die Regelung der Studienbeiträge zählt nicht zum autonomen Wirkungsbereich der Universitäten.

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(TM)

Aktualisiert: ( Samstag, 27. Jul 2013 )