Sonntag, 15 Juni 2025  
Navigation
Home
About
Publikationen
e-learning
News
Forum
Links
Mitglieder
Schriftenreihe publiclaw.at
Partner
http://www.verfahrensrechtsblog.at
www.jusportal.at
jusjobs.at

Jeder juristische Begriff muß aber vor allem die von ihm zu ordnenden juristischen Tatsachen als Einheiten auffassen, da er nichts anderes als die Form der Synthese dieser Tatsachen ist. Das Eigentum, das Pfandrecht, die Obligation sind begriffliche Einheiten, die nur aus dem gegebenen Stoffe der juristischen Tatsachen gewonnen werden, aus denen sich wiederum sämtliche sie bildenden juristischen Tatsachen deduktiv als Konsequenzen ergeben müssen.

Georg Jellinek
Allgemeine Staatslehre
VfGH: Autonome Studiengebühren verfassungswidrig Print
Freitag, 26 Juli 2013

Der VfGH hat heute erneut eine Entscheidung in Zusammenhang mit Studiengebühren veröffentlicht.

Danach sei dem Staat  für die Finanzierung öffentlicher Universitäten eine besondere Verantwortung übertragen. Diese Verantwortung bedingt notwendigerweise eine gesetzliche Regelung für die Einhebung von Studiengebühren und schließt eine Übertragung einer weitreichenden autonomen, dem Grunde und der Höhe nach gesetzlich nicht determinierten Befugnis zur Einhebung von Entgelten von Studierenden für die Zulassung zu einem Regelstudium an öffentlichen Universitäten aus. Die Regelung von autonomen Gebühren führe sodann zu sachlich nicht gerechtfertigten Ungleichbehandlungen (acht von 21 heimischen Universitäten heben eigenständig Gebühren ein). 

Die Regelung der Studienbeiträge zählt nicht zum autonomen Wirkungsbereich der Universitäten.

Zur Pressemeldung

Zum Erkenntnis

(TM)

Last Updated ( Samstag, 27 Juli 2013 )