VfGH: Autonome Studiengebühren verfassungswidrig |
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Freitag, 26 Juli 2013 |
Der VfGH hat heute erneut eine Entscheidung in Zusammenhang mit Studiengebühren veröffentlicht.
Danach sei dem Staat für die Finanzierung öffentlicher Universitäten
eine besondere Verantwortung übertragen. Diese Verantwortung bedingt notwendigerweise eine gesetzliche Regelung für die Einhebung von Studiengebühren und schließt eine Übertragung einer weitreichenden autonomen, dem Grunde und der Höhe nach gesetzlich nicht determinierten Befugnis zur Einhebung von Entgelten von Studierenden für die Zulassung zu einem Regelstudium an öffentlichen Universitäten aus. Die Regelung von autonomen Gebühren führe sodann zu sachlich nicht
gerechtfertigten Ungleichbehandlungen (acht von 21 heimischen Universitäten heben eigenständig Gebühren ein).
Die Regelung der Studienbeiträge zählt nicht zum autonomen Wirkungsbereich der Universitäten.
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(TM)
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Last Updated ( Samstag, 27 Juli 2013 )
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