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Die Geschichte der Freiheit ist eine Geschichte der Begrenzung der Regierungsgewalt.

Woodrow Wilson
Gemeinwirtschaftlichkeit von ÖPNV-Verkehren – Klärung durch den VwGH! Drucken
Samstag, 18. Mai 2013

Arno Kahl

Im Anschluss an die an dieser Stelle besprochenen Entscheidungen des VwGH zur Frage der Möglichkeit zur Linienbündelung und zur entsprechenden Ausschreibung von Linien im öffentlichen Personennahverkehr kann nun auch von einem Erkenntnis des VwGH berichtet werden, das diesbezüglich einen Markstein darstellt. Von besonderer Bedeutung ist dieses Erkenntnis ua deshalb, weil es die Frage klärt, ob Tarifersätze im Zusammenhang mit der Schüler- und Lehrlingsfreifahrt dem Charakter einer Linie als eigenwirtschaftlich entgegenstehen. Der VwGH hat diese Frage nun bei europarechtskonformer Interpretation des - noch immer nicht an die „neue" Rechtslage (VO 1370/2007) angepassten - ÖPNRV-G und KflG zutreffend bejaht (VwGH 9.4.2013,Zl. 2011/04/0042-7):

Vor dem Hintergrund der oben angeführten Bestimmung der VO 1370/2007 (Art. 1 Abs. 1 zweiter Unterabsatz sowie Art. 2 lit. e und g) ist festzuhalten, dass die (in § 3 Abs. 2 ÖPNRV-G genannten) Fahrpreisersätze Ausgleichsleistungen im Sinne der VO 1370/2007 sind und somit Verkehrsdienste, deren Kosten auch durch derartige Fahrpreisersätze gedeckt werden, ungeachtet ihrer möglichen Eigenwirtschaftlichkeit im Sinne des § 3 Abs. 2 ÖPNRV-G gemeinwirtschaftliche im Sinne der VO 1370/2007 sind. ...
Zusammenfassend ist daher festzuhalten, das nach der oben angeführten hg. Rechtsprechung ... die Verknüpfung der Konzessionsvergabe mit einem Vergabeverfahren von der tatsächlichen Frage abhängig gemacht werden muss, ob die zu erbringenden Verkehrsdienstleistungen (im Sinne des § 3 ÖPNRV-G bzw. des § 23 KflG) eigen- oder gemeinwirtschaftlich erbracht werden können.
Weiters muss bei unionsrechtskonformer Auslegung und Berücksichtigung der VO 1370/2007 den Mitgliedstaaten die Möglichkeit bleiben, die Gewährung von Ausgleichsleistungen für die Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen im Rahmen eines Dienstleistungsauftrages nach unionsrechtlichem Vergaberecht zu vergeben
."

Zum Erkenntnis

Aktualisiert: ( Donnerstag, 23. Mai 2013 )