Freitag, 04 Oktober 2024  
Navigation
Home
About
Publikationen
e-learning
News
Forum
Links
Mitglieder
Schriftenreihe publiclaw.at
Partner
http://www.verfahrensrechtsblog.at
www.jusportal.at
jusjobs.at

Die Rechtswissenschaft ist daher eine Normwissenschaft, ähnlich wie die Logik, die uns nicht lehrt, was die Dinge sind, sondern wie sie gedacht werden müssen, um eine in sich widerspruchslose Erkenntnis hervorzurufen.

Georg Jellinek
Allgemeine Staatslehre
Reihe Masterthesen 1/2013 - Die neuen DAWI-Beihilferegeln der Europäischen Kommission Print
Mittwoch, 20 März 2013

Das „Almunia“- und „Monti-Kroes“-Paket im Vergleich

von Sabine Moser

Zum Download

Abstract: Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) haben in Europa eine lange Tradition. Da deren Erbringung wirtschaftlich oftmals nicht rentabel ist und dadurch eine flächendeckende und zuverlässige Versorgung nicht immer gewährleistet werden kann, muss hier der Staat unterstützend eingreifen. In dem Grundsatzurteil Altmark-Trans aus dem Jahr 2003 hat der EuGH näher ausgeführt, wann derartige Maßnahmen keine staatlichen Beihilfen darstellen. Um für mehr Rechtssicherheit in diesem Bereich zu sorgen, nahm die Europäische Kommission 2005 das sog „Monti-Kroes“-Paket an. Nach einem Konsultationsprozess traten 2012 die überarbeiteten Beihilferegeln in Form des „Almunia“-Pakets in Kraft. In der vorliegenden Arbeit werden nach ei-nem Überblick über die Daseinsvorsorge in Europa die beihilferelevanten Vorschriften im Vertrag von Lissabon, das Altmark-Urteil und schließlich die neuen Beihilfevorschriften unter Berücksichti-gung der Vorgängerregelung näher dargestellt.

Schlagwörter: EU-Recht, EU-Beihilfenrecht, Beihilfenverbot, Daseinsvorsorge, DAWI

Last Updated ( Mittwoch, 20 März 2013 )