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Demokratie ist die Notwendigkeit, sich gelegentlich den Ansichten anderer Leute zu beugen.

Winston Churchill
Reihe Masterthesen 1/2013 - Die neuen DAWI-Beihilferegeln der Europäischen Kommission Drucken
Mittwoch, 20. Mär 2013

Das „Almunia“- und „Monti-Kroes“-Paket im Vergleich

von Sabine Moser

Zum Download

Abstract: Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) haben in Europa eine lange Tradition. Da deren Erbringung wirtschaftlich oftmals nicht rentabel ist und dadurch eine flächendeckende und zuverlässige Versorgung nicht immer gewährleistet werden kann, muss hier der Staat unterstützend eingreifen. In dem Grundsatzurteil Altmark-Trans aus dem Jahr 2003 hat der EuGH näher ausgeführt, wann derartige Maßnahmen keine staatlichen Beihilfen darstellen. Um für mehr Rechtssicherheit in diesem Bereich zu sorgen, nahm die Europäische Kommission 2005 das sog „Monti-Kroes“-Paket an. Nach einem Konsultationsprozess traten 2012 die überarbeiteten Beihilferegeln in Form des „Almunia“-Pakets in Kraft. In der vorliegenden Arbeit werden nach ei-nem Überblick über die Daseinsvorsorge in Europa die beihilferelevanten Vorschriften im Vertrag von Lissabon, das Altmark-Urteil und schließlich die neuen Beihilfevorschriften unter Berücksichti-gung der Vorgängerregelung näher dargestellt.

Schlagwörter: EU-Recht, EU-Beihilfenrecht, Beihilfenverbot, Daseinsvorsorge, DAWI

Aktualisiert: ( Mittwoch, 20. Mär 2013 )