Die Rechtswissenschaft ist daher eine Normwissenschaft, ähnlich wie die Logik, die uns nicht lehrt, was die Dinge sind, sondern wie sie gedacht werden müssen, um eine in sich widerspruchslose Erkenntnis hervorzurufen.
Georg Jellinek
Allgemeine Staatslehre
Beitrag: Die Pflicht zur Fahrgastinformation als Instrument zur Diskriminierung im Eisenbahnverkehr
Mittwoch, 20 Februar 2013
Anmerkung zum Urteil EuGH Rs C-136/11, Westbahn Management GmbH/ÖBB-Infrastruktur AG