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Jeder juristische Begriff muß aber vor allem die von ihm zu ordnenden juristischen Tatsachen als Einheiten auffassen, da er nichts anderes als die Form der Synthese dieser Tatsachen ist. Das Eigentum, das Pfandrecht, die Obligation sind begriffliche Einheiten, die nur aus dem gegebenen Stoffe der juristischen Tatsachen gewonnen werden, aus denen sich wiederum sämtliche sie bildenden juristischen Tatsachen deduktiv als Konsequenzen ergeben müssen.

Georg Jellinek
Allgemeine Staatslehre
News: Kundmachung Verwaltungsgerichtsbarkeits-Ausführungsgesetz 2013 Print
Freitag, 15 Februar 2013

Am 13.2.2013 wurde das Verwaltungsgerichtsbarkeits-Ausführungsgesetz 2013 kundgemacht.

Damit wird
  • ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über das Verfahren der Verwaltungsgerichte (Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz; VwGVG) und ein
  • Bundesgesetz betreffend den Übergang zur zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit (Verwaltungsgerichtsbarkeits-Übergangsgesetz)

erlassen. Letzteres regelt für den Jahreswechsel 2013/14 den Übergang von Verfahren vor ca 120 Verwaltungsbehörden, die in den neuen Verwaltungsgerichten aufgehen werden. Sodann werden sonstige einfachgesetzliche Ausführungs- und Anpassungsregelungen erlassen. Ausgenommen sind jeweils Regelungen über das Bundesfinanzgericht.

 

Links:

Gesetz

Regierungsvorlage

Tagung Landesverwaltungsgerichte

 

(Thomas Müller)

Last Updated ( Samstag, 16 Februar 2013 )