Die Rechtswissenschaft ist daher eine Normwissenschaft, ähnlich wie die Logik, die uns nicht lehrt, was die Dinge sind, sondern wie sie gedacht werden müssen, um eine in sich widerspruchslose Erkenntnis hervorzurufen.
Georg Jellinek
Allgemeine Staatslehre
Tagung: Die neuen Landesverwaltungsgerichte
Sonntag, 13 Januar 2013
am 11. und 12. April 2013
Universität Innsbruck, Aula
6020 Innsbruck, Innrain 52, 1. Stock