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Die Rechtswissenschaft ist daher eine Normwissenschaft, ähnlich wie die Logik, die uns nicht lehrt, was die Dinge sind, sondern wie sie gedacht werden müssen, um eine in sich widerspruchslose Erkenntnis hervorzurufen.

Georg Jellinek
Allgemeine Staatslehre
Buchbesprechung:Kahl/Weber, Allgemeines Verwaltungsrecht, 3. Auflage 2011 Drucken
Mittwoch, 26. Okt 2011

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Aktualisiert: ( Mittwoch, 26. Okt 2011 )