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Die Wettbewerbswirtschaft ist mit einer demokratischen Staatsverfassung nicht nur deshalb vereinbar, weil sie die Staatsaufgaben in höchst ökonomischer Weise auf ein Minimum beschränkt und den Bürgern ein Optimum von konsumtiver und produktiver Planungsfreiheit einräumt, sondern sie fügt sich auch deshalb aufs Vollkommenste in eine politische Demokratie ein, weil sie in sich selbst ein demokratischer Vorgang ist.

Franz Böhm
Freiheit und Ordnung in der Marktwirtschaft (1980), S. 89
Abgrenzung von Religion und ethnischer Herkunft aus öffentlich-rechtlicher Sicht Print
Donnerstag, 20 Oktober 2011

von Gregor Heissl

Eine konkrete Abgrenzung der Begriff Religion und ethnische Herkunft ist besonders im Hinblick auf unterschiedliche Rechtsfolgen erforderlich. Auch wenn auf den ersten Blick ein klarer Unterschied besteht, treten doch bei näherer Betrachtung Schwierigkeiten auf. Im vorliegenden Beitrag wird die Abgrenzung aus öffentlich-rechtlicher Sicht untersucht um dahingehende Lösungsmöglichkeiten vorzuschlagen

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