Die Rechtswissenschaft ist daher eine Normwissenschaft, ähnlich wie die Logik, die uns nicht lehrt, was die Dinge sind, sondern wie sie gedacht werden müssen, um eine in sich widerspruchslose Erkenntnis hervorzurufen.
Georg Jellinek
Allgemeine Staatslehre
Buchbesprechung: Öffentliches Auftragswesen in Südtirol im europarechtlichen Kontext