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Die Rechtswissenschaft ist daher eine Normwissenschaft, ähnlich wie die Logik, die uns nicht lehrt, was die Dinge sind, sondern wie sie gedacht werden müssen, um eine in sich widerspruchslose Erkenntnis hervorzurufen.

Georg Jellinek
Allgemeine Staatslehre
Unionsrechtswidriger Rentabilitätsschutz im österreichischen KflG Print
Donnerstag, 07 Oktober 2010

von Arno Kahl

Vor Kurzem wurden an dieser Stelle Entscheidungen des VwGH und zweier UVS zur Möglichkeit einer Kraftfahrlinienkonzessionserteilung nicht für die höchstmögliche Laufzeit zum Zwecke der Linienbündelung und anschließenden wettbewerblichen Vergabe der Verkehrsleistungen behandelt. Nunmehr setzt Generalanwalt Pedro Cruz Villalon mit seinen Schlussanträgen den nächsten Schritt in Richtung einer vermehrten unternehmerischen Gestion und Verantwortlichkeit der heimischen ÖPNV-Unternehmen und stellt einen Baustein der nationalen Marktabschottung als unionsrechtswidrig dar: den kraftfahrrechtlichen Rentabilitätsschutz für Bestandkonzessionäre.

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Last Updated ( Dienstag, 07 Juni 2011 )