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Jeder juristische Begriff muß aber vor allem die von ihm zu ordnenden juristischen Tatsachen als Einheiten auffassen, da er nichts anderes als die Form der Synthese dieser Tatsachen ist. Das Eigentum, das Pfandrecht, die Obligation sind begriffliche Einheiten, die nur aus dem gegebenen Stoffe der juristischen Tatsachen gewonnen werden, aus denen sich wiederum sämtliche sie bildenden juristischen Tatsachen deduktiv als Konsequenzen ergeben müssen.

Georg Jellinek
Allgemeine Staatslehre
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Unionsrechtswidriger Rentabilitätsschutz im österreichischen KflG Drucken
Donnerstag, 7. Okt 2010

von Arno Kahl

Vor Kurzem wurden an dieser Stelle Entscheidungen des VwGH und zweier UVS zur Möglichkeit einer Kraftfahrlinienkonzessionserteilung nicht für die höchstmögliche Laufzeit zum Zwecke der Linienbündelung und anschließenden wettbewerblichen Vergabe der Verkehrsleistungen behandelt. Nunmehr setzt Generalanwalt Pedro Cruz Villalon mit seinen Schlussanträgen den nächsten Schritt in Richtung einer vermehrten unternehmerischen Gestion und Verantwortlichkeit der heimischen ÖPNV-Unternehmen und stellt einen Baustein der nationalen Marktabschottung als unionsrechtswidrig dar: den kraftfahrrechtlichen Rentabilitätsschutz für Bestandkonzessionäre.

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Aktualisiert: ( Dienstag, 7. Jun 2011 )