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Jeder juristische Begriff muß aber vor allem die von ihm zu ordnenden juristischen Tatsachen als Einheiten auffassen, da er nichts anderes als die Form der Synthese dieser Tatsachen ist. Das Eigentum, das Pfandrecht, die Obligation sind begriffliche Einheiten, die nur aus dem gegebenen Stoffe der juristischen Tatsachen gewonnen werden, aus denen sich wiederum sämtliche sie bildenden juristischen Tatsachen deduktiv als Konsequenzen ergeben müssen.

Georg Jellinek
Allgemeine Staatslehre
Neuerscheinung: Entwicklungen des Wahlrechts am europäischen Fallbeispiel Drucken
Sonntag, 19. Sep 2010

herausgegeben von Anna Gamper

Das Wahlrecht als zentrales Instrument der repräsentativen Demokratie steht im Mittelpunkt dieses Sammelbandes: Am Beispiel der Staaten Österreich und Italien, aber auch darüber hinausgehender europäischer Entwicklungen werden aktuelle Fragen und Problemfelder des Wahlrechts analysiert, darunter etwa: ...

Verhältnis- oder Mehrheitswahlrecht, wahlrechtliche Homogenität im dezentralisierten Staat, Minderheitenschutz durch Wahlrecht, e-voting, wahlrechtliches Gender Mainstreaming, Senkung des Wahlalters und Abschaffung der Wahlpflicht. Der Verfassungsvergleich soll die wahlrechtlichen Erfahrungen der verschiedenen Staaten gerade auch angesichts
laufender Reformen fruchtbar machen. In den Theorierahmen der repräsentativen Demokratie eingebettet, werden Gemeinsamkeiten und Unterschiede im Wahlrecht synoptisch erarbeitet und vor dem Hintergrund unterschiedlicher verfassungsrechtlicher Systeme analysiert. Der Band leistet damit auch einen Beitrag zur europäischen Demokratieforschung und Verfassungslehre.

Unter Mitarbeit von Cristina Fraenkel-Haeberle.
2010. XXVI, 576 Seiten.
Broschiert EUR 99,95, *sFr 130,50
ISBN 978-3-211-92815-8

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