Verkürzte Konzessionslaufzeiten im Kraftfahrlinienverkehr zum Zwecke künftiger Linienbündelung |
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Freitag, 10 September 2010 |
von Arno Kahl
Die verkürzte Erteilung von
Kraftfahrlinienkonzessionen ist Voraussetzung für eine sachgerechte Bündelung
von Linien und in der Folge für einen effizienten Einsatz öffentlicher Mittel
im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Inwiefern die Erteilung von Konzessionen
für weniger als die maximale Laufzeit von acht Jahren zulässig ist, wird in §
15 KflG nur unzureichend geregelt. Nach einem einschlägigen VwGH-Erkenntnis und
zwei neueren UVS-Entscheidungen ist die Lage klarer und Linienbündelungen und
in der Folge wettbewerbliche Ausschreibungen von Liniennetzen sind möglich.
Zum Beitrag
Weitere Links:
Zur Entscheidung des VwGH
Zur Entscheidung des UVS Steiermark
Zur Entscheidung des UVS Salzburg
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Last Updated ( Donnerstag, 26 Mai 2011 )
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