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Ein Verbrechen hört dadurch, dass es zum Gesetz erhoben wird, nicht auf, ein Verbrechen zu sein.

Oskar Loerke
Verkürzte Konzessionslaufzeiten im Kraftfahrlinienverkehr zum Zwecke künftiger Linienbündelung Print
Freitag, 10 September 2010

von Arno Kahl

Die verkürzte Erteilung von Kraftfahrlinienkonzessionen ist Voraussetzung für eine sachgerechte Bündelung von Linien und in der Folge für einen effizienten Einsatz öffentlicher Mittel im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Inwiefern die Erteilung von Konzessionen für weniger als die maximale Laufzeit von acht Jahren zulässig ist, wird in § 15 KflG nur unzureichend geregelt. Nach einem einschlägigen VwGH-Erkenntnis und zwei neueren UVS-Entscheidungen ist die Lage klarer und Linienbündelungen und in der Folge wettbewerbliche Ausschreibungen von Liniennetzen sind möglich. 

Zum Beitrag

Weitere Links:

Zur Entscheidung des VwGH

Zur Entscheidung des UVS Steiermark

Zur Entscheidung des UVS Salzburg

 

Last Updated ( Donnerstag, 26 Mai 2011 )